Beamtenkompass

Ihr Wegweiser durch den Versicherungsdschungel

Sie stehen (oder starten) im Dienst des Staates? Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es um Ihre Absicherung geht. 

 

Ob Lehrkraft, Polizeibeamter, Zollanwärter, Finanzbeamter oder Verwaltungsfachkraft - der Beamtenstatus bringt viele Vorteile, aber auch eigene Regeln und Herausforderungen mit sich. Gerade beim Thema Versicherung und Vorsorge stellen sich oft Fragen wie:

 

  • Was ist die Beihilfe und wie funktioniert sie?
  • Bin ich zur Privaten Krankenversicherung verpflichtet?
  • Was passiert, wenn ich dienstunfähig werde?
  • Wie sichere ich mich bereits im Studium oder Referendariat richtig ab?

 

Was brauche ich wirklich - und was nicht? Mit unserem Beamtenkompass bieten wir Ihnen klare, unabhängige Informationen rund um Ihre Vorsorge und Absicherung - angepasst an Ihre Laufbahn und Lebensphase. 

Was brauche ich wirklich und was nicht?
 

Das hängt davon ab, in welcher Phase Ihrer Beamtenlaufbahn Sie sich befinden.
Ein kurzer Überblick:
 

Im Studium:

  • Anwartschaft auf eine PKV
  • Private Haftpflichtversicherung


Im Referendariat / Anwärterzeit:

  • PKV mit Beihilfeergänzung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Private Haftpflicht / Diensthaftpflichtversicherung

Bei Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit:

  • PKV
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Pflegezusatzversicherung (optional)
  • Altersvorsorge / VWL-Leistungen
  • Private Haftpflicht / Diensthaftpflichtversicherung

    Wir helfen Ihnen gerne dabei, das richtige Maß an Absicherung zu finden – individuell, verständlich und ohne überflüssige Bausteine.

✅ Tipp: Schauen Sie auch auf unsere Seiten „Infos für Studierende“ und „Referendariat & Anwärterzeit“ 

Fragen und Antworten

❓ Was ist die Beihilfe – und wie funktioniert sie?

Die Beihilfe ist eine besondere Form der Gesundheitsversorgung für Beamte und ihre Angehörigen. Der Staat beteiligt sich anteilig an den Krankheitskosten – in der Regel zwischen 50 und 70 %, je nach Familienstand und Bundesland.

Den verbleibenden Teil müssen Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) oder einen ergänzenden Beihilfetarif absichern. Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte meist nicht sinnvoll, da sie keinen Beihilfeanspruch berücksichtigt und voll selbst gezahlt werden müsste. Dies gilt für Bundesbeamte und die meisten Länderbeamten.

❓ Bin ich zur privaten Krankenversicherung verpflichtet? 

Nein – eine Pflicht zur PKV besteht nicht.

Aber: Als Beamter erhalten Sie keinen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Das bedeutet, Sie müssten dort den vollen Beitrag selbst zahlen – ohne Unterstützung durch die Beihilfe. Deshalb entscheiden sich fast alle Beamten für die PKV, denn sie ist in Kombination mit der Beihilfe meist deutlich günstiger und bietet individuelle Leistungen, die auf den Beamtenstatus abgestimmt sind.

❓ Was passiert, wenn ich dienstunfähig werde? 

„Dienstunfähig“ bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können – z. B. als Lehrkraft, Polizist oder Verwaltungsbeamter.

Gerade in der Anwärterzeit oder im Referendariat ist die staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit äußerst gering oder fällt ganz weg.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor finanziellen Engpässen und sichert Ihr Einkommen – idealerweise angepasst an den Beamtenstatus, mit sogenannter echter Dienstunfähigkeitsklausel.

 

❓ Wie sichere ich mich bereits im Studium oder Referendariat richtig ab?

Im Studium ist es sinnvoll, eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abzuschließen. So sichern Sie sich schon frühzeitig Ihren Gesundheitszustand – und damit günstigere Konditionen für später.

Im Referendariat gelten Sie meist als Beamter auf Widerruf. Ab dann haben Sie Anspruch auf Beihilfe, aber nur anteilig. Die fehlenden Kosten decken Sie mit einer PKV mit Beihilfeergänzung.

Zusätzlich empfehlen wir:

eine Dienstunfähigkeitsversicherung

eine Diensthaftpflichtversicherung

sowie ggf. eine Unfallversicherung

Infos fürs Studium

Infos für´s Referendariat

 

 

 

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