Beamtenkompass
Ihr Wegweiser durch den Versicherungsdschungel
Ihr Wegweiser durch den Versicherungsdschungel
Sie stehen (oder starten) im Dienst des Staates? Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es um Ihre Absicherung geht.
Ob Lehrkraft, Polizeibeamter, Zollanwärter, Finanzbeamter oder Verwaltungsfachkraft - der Beamtenstatus bringt viele Vorteile, aber auch eigene Regeln und Herausforderungen mit sich. Gerade beim Thema Versicherung und Vorsorge stellen sich oft Fragen wie:
Was brauche ich wirklich - und was nicht? Mit unserem Beamtenkompass bieten wir Ihnen klare, unabhängige Informationen rund um Ihre Vorsorge und Absicherung - angepasst an Ihre Laufbahn und Lebensphase.
Das hängt davon ab, in welcher Phase Ihrer Beamtenlaufbahn Sie sich befinden.
Ein kurzer Überblick:
Im Studium:
Im Referendariat / Anwärterzeit:
Bei Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit:
✅ Tipp: Schauen Sie auch auf unsere Seiten „Infos für Studierende“ und „Referendariat & Anwärterzeit“
Die Beihilfe ist eine besondere Form der Gesundheitsversorgung für Beamte und ihre Angehörigen. Der Staat beteiligt sich anteilig an den Krankheitskosten – in der Regel zwischen 50 und 70 %, je nach Familienstand und Bundesland.
Den verbleibenden Teil müssen Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) oder einen ergänzenden Beihilfetarif absichern. Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte meist nicht sinnvoll, da sie keinen Beihilfeanspruch berücksichtigt und voll selbst gezahlt werden müsste. Dies gilt für Bundesbeamte und die meisten Länderbeamten.
Nein – eine Pflicht zur PKV besteht nicht.
Aber: Als Beamter erhalten Sie keinen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Das bedeutet, Sie müssten dort den vollen Beitrag selbst zahlen – ohne Unterstützung durch die Beihilfe. Deshalb entscheiden sich fast alle Beamten für die PKV, denn sie ist in Kombination mit der Beihilfe meist deutlich günstiger und bietet individuelle Leistungen, die auf den Beamtenstatus abgestimmt sind.
„Dienstunfähig“ bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können – z. B. als Lehrkraft, Polizist oder Verwaltungsbeamter.
Gerade in der Anwärterzeit oder im Referendariat ist die staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit äußerst gering oder fällt ganz weg.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor finanziellen Engpässen und sichert Ihr Einkommen – idealerweise angepasst an den Beamtenstatus, mit sogenannter echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Im Studium ist es sinnvoll, eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abzuschließen. So sichern Sie sich schon frühzeitig Ihren Gesundheitszustand – und damit günstigere Konditionen für später.
Im Referendariat gelten Sie meist als Beamter auf Widerruf. Ab dann haben Sie Anspruch auf Beihilfe, aber nur anteilig. Die fehlenden Kosten decken Sie mit einer PKV mit Beihilfeergänzung.
Zusätzlich empfehlen wir:
eine Dienstunfähigkeitsversicherung
eine Diensthaftpflichtversicherung
sowie ggf. eine Unfallversicherung
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