Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
Hier finden Sie das passende Angebot:
Partner: Barmenia/Adcuri
Warum ist eine Fahrrad-Versicherung sinnvoll?
Leider passiert es immer wieder - gerade bei hochwertigen Fahrrädern: Das geliebte Fahrrad wurde gestohlen. Einfach so - trotz Sicherung mit einem Fahrradschloss. Neben dem Ärger über den Verlust, kommt noch finanzielle Schaden hinzu. Gerade bei E-Bikes kommen da schnell mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann auch in voller Höhe abgesichert ist.
Aber es muss nicht immer Diebstahl sein. Auch kleinere Dinge können finanziell belasten. Eine verschlissene Bremse oder ein defekter Akku vom E-Bike. Hier hilft der Kasko-Schutz weiter.
Und wenn man mal eine Panne hat? Kein Problem! Der Schutzbrief bietet u.a. eine Pannenhilfe oder auch einen Abschlepp-Service.
Facts:
Ist mein Fahrrad nicht über die Hausrat abgesichert?
Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.
Möchte man, dass auch der sog. "einfache Diebstahl" versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird.
Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.
Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung üblicherweise nicht enthalten.
Wie ist im Rahmen der Hausrat der Diebstahl von Fahrradzubehör versichert?
Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.
Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb), solange sich das Fahrrad in Gebrauch befindet, auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird.
|
|