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Dezember 2025 - Diese Neuregelungen treten in Kraft

 

  • Fahrzeugschein auf dem Smartphone: i-kzf-App gestartet

    Mit der neuen i-kfz-App können Fahrzeugdokumente, wie zunächst der Fahrzeugschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. Der Fahrzeugschein ist somit jederzeit griffbereit. Ein Abbild lässt sich auch teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto der Eltern, Verwandten oder Freunde leiht. Die App erinnert Nutzerinnen und Nutzer zudem an wichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung – wie zum Beispiel die regelmäßige Hauptuntersuchung.
     

  • Erwerbsminderungsrente: Zuschlag wird neu berechnet

    Bestimmte Erwerbsminderungsrenten erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag. Ab Dezember wird der Zuschlag neu berechnet. Außerdem ändert sich das Auszahlungsverfahren: Der Zuschlag wird als ein Bestandteil der Rente ausgezahlt und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen.

    Quelle: Bundesregierung, www.bundesregierung.de  Stand 30.11.2025

     

  • Widerrufsbutton bei Onlinekäufen wird eingeführt

    Ab dem 19. Dezember 2025 wird ein gut sichtbarer Widerrufsbutton im Onlinehandel Pflicht. Das bedeutet, dass Onlinekunden künftig Verträge mit nur einem Klick rechtssicher widerrufen können, ohne lange nach E-Mail-Adressen oder versteckten Formularen suchen zu müssen. Der Button muss auf der Webseite des Händlers dauerhaft verfügbar und leicht zugänglich sein. Außerdem muss er klar beschriftet sein, beispielsweise mit den Worten "Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden Formulierung.

    Onlineshops sind daher gezwungen, ihre Systeme entsprechend anzupassen. Tun sie das nicht, drohen Abmahnungen. Mit dem Gesetz soll das Widerrufsrecht im Onlinehandel verbraucherfreundlicher und vertragsrechtlich transparenter werden. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie, die nun auch im deutschen Recht umgesetzt wird. Die Laufzeit des Widerrufsrechts bleibt indes unverändert: Verbrauchern steht somit weiterhin ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

    Quelle: www.Zeit.de/ Stand 30.11.2025
     

  • Gesetzliche Krankenkassen legen Zusatzbeiträge fest

    Im Dezember legen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr fest. Aufgrund des gestoppten Sparpakets der Bundesregierung für stabile Krankenkassenbeiträge ist jedoch noch unklar, wie hoch die Beiträge 2026 ausfallen könnten.

    Bevor der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu dem bereits beschlossenen Gesetz anrief, kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9 Prozent an. Gleichzeitig sollte der Freibetrag für Betriebsrenten auf 187 Euro pro Monat steigen. Dadurch würden vor allem Rentner mit Betriebsrente entlastet, da auf diesen Betrag keine Krankenkassenbeiträge fällig würden.

    Sollte der Bund die Krankenkassen im kommenden Jahr nicht entlasten können, wodurch die Zusatzbeiträge 2026 weiter steigen würden, lohnt sich für gesetzlich Versicherte ein Preisvergleich. Im Falle einer Beitragserhöhung hätten sie ein Sonderkündigungsrecht und könnten ohne Nachteile zu einer anderen Kasse wechseln.

    Quelle: www.Zeit.de/ Stand 30.11.2025

Kindervorsorge - heute an morgen denken

Jedes Kind hat Träume: das erste eigene Fahrrad, später vielleicht ein Auslandsjahr, Studium oder die eigene Wohnung. Als Eltern möchten Sie diese Wünsche möglich machen – und gleichzeitig Sicherheit geben. Mit der Kindervorsorge Vermögensaufbau4Kids der Nürnberger legen Sie dafür schon heute den Grundstein.
 

Vorsorgen leicht gemacht

Bereits ab 25 EUR monatlich bauen Sie Schritt für Schritt Kapital für die Zukunft Ihres Kindes auf. Beiträge können flexibel angepasst, Zuzahlungen geleistet oder Entnahmen vorgenommen werden. 
 

Schutz, der zählt

Ein besonderes Highlight ist die eingebaute Einkommensschutz-Option. Ab dem fünften Lebensjahr lässt sich eine Schulunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung ergänzen. Später ist sogar eine Schüler-BU möglich – und das ohne neue Gesundheitsprüfung. Damit geben Sie Ihrem Kind etwas, das unbezahlbar ist: dauerhafte Sicherheit.

Zusätzliche Bausteine wie der Versorger-Schutz (Beitragsübernahme bei Ausfall der Eltern) oder der Ernstfallschutz Kids runden die Vorsorge ab. Sie entscheiden, wie umfassend der Schutz sein soll. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Früh beginnen lohnt sich: Schon kleine Beträge wachsen im Laufe der Jahre zu einer starken Basis heran – für Ausbildung, Studium oder den Start ins Berufsleben. Gleichzeitig ist Ihr Kind von Anfang an abgesichert.


Angebot unseres Partners: Die Nürnberger
Stand September 2025

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